Welche Pflichten treffen Importeure nach EU 2018/858?
Prüf-, Dokumentations- und Meldepflichten für Importeure nach EU‑Verordnung 2018/858: CoC, Typgenehmigung, Kennzeichnung und Rückrufe.
Prüf-, Dokumentations- und Meldepflichten für Importeure nach EU‑Verordnung 2018/858: CoC, Typgenehmigung, Kennzeichnung und Rückrufe.
Fünf App‑Funktionen – Foto, strukturierte Daten, GPS, Dokumente und Status – bündeln Vor‑Ort-Erfassung und sparen bis zu 50 Minuten Nacharbeit.
Acht Systemtypen für mobile Gutachten‑Software – von DMS bis Rechnungssoftware – und warum Integrationen DSGVO‑/GoBD‑konforme, effiziente Abläufe sichern.
Warum Gebrauchtwerte bei E‑Autos stärker schwanken: Akku‑SoH, schnelle Technikzyklen und Neuwagenrabatte drücken Restwerte.
Sensordaten verlagern Streit im Kfz-Schadenrecht vom Erinnern zum Nachweisen – sie stärken Beweise, ersetzen aber kein Gutachten.
Sieben Datengruppen, die ein Gutachten für belastbare Crash‑Simulationen braucht – von Kollisionsgeometrie bis Unsicherheiten.
Ablauf der Video-Co‑Besichtigung: Technik, Vorbereitung, typische Schäden, Dauer (25–30 Min.) und wann Vor-Ort nötig ist.
BEV für planbare Tagestouren mit Nachtladen; PHEV für unvorhersehbare, lange Einsätze – Entscheidung nach 6–12 Monaten Fahrdaten.
Ein OTA-Update ist nur sicher, wenn Signatur, verschlüsselter Transport, ECU-Abgleich und Rollback lückenlos geprüft werden.