Kurz gesagt: Als Importeur darf ich mich nicht nur auf den Hersteller verlassen. Ich muss vor dem Inverkehrbringen selbst prüfen, ob Fahrzeug, Unterlagen und Kennzeichnung stimmen - und ich muss bei Mängeln sofort handeln.
Das ist der Kern des Themas. Für Deutschland heißt das vor allem: KBA im Blick behalten, CoC und Typgenehmigung prüfen, Unterlagen aufbewahren und einen festen Ablauf für Rücknahmen oder Rückrufe haben. Sonst drohen abgelehnte Zulassungen, Verkaufsstopps, Rückrufe und hohe Kosten.
Worauf ich achten muss:
-
Nur konforme Fahrzeuge importieren
EU-Typgenehmigung und CoC müssen zur genauen Fahrzeugversion passen. -
Unterlagen sauber ablegen
Für Fahrzeuge gilt meist 10 Jahre Aufbewahrung, für Bauteile oft 5 Jahre. -
Kennzeichnung prüfen
Importeursname, Marke und EU-Anschrift müssen korrekt angegeben sein. -
Deutschsprachige Unterlagen bereitstellen
Bedienungsanleitungen, Warnhinweise und sicherheitsbezogene Infos müssen auf Deutsch vorliegen. -
Bei Nichtkonformität sofort reagieren
Mangel erfassen, Fahrzeuge sperren, Hersteller einbinden, KBA informieren, Maßnahme festhalten.
Ein paar Zahlen zeigen, wie ernst das Thema ist: Laut Artikel führten 40 % der Überprüfungen zu Beanstandungen. Zudem wurden 2024 in Deutschland rund 2,84 Millionen Fahrzeuge zurückgerufen. Wer hier keine klaren Abläufe hat, steht schnell vor Ärger mit Behörden, Kunden und Kosten.
Unterm Strich geht es für mich um vier Punkte: prüfen, dokumentieren, kennzeichnen, handeln. Genau das ist die kurze Antwort auf die Frage, welche Pflichten Importeure nach EU 2018/858 treffen.
Wo Importeure nach EU 2018/858 häufig Fehler machen
Die meisten Probleme entstehen nicht, weil Importeure die Verordnung gar nicht kennen. Der Ärger beginnt meist im Alltag: Unterlagen fehlen, Angaben sind falsch oder es gibt keinen festen Ablauf für den Fall, dass etwas schiefläuft.
Fehlende Typgenehmigung oder unvollständige Übereinstimmungsbescheinigung
Oft trifft es Gebrauchtfahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern wie den USA, Japan oder der Schweiz. Auch Fahrzeuge mit verlorenen oder lückenhaften CoC-Dokumenten sind oft betroffen. Dasselbe gilt für technisch nachgerüstete Fahrzeuge, deren heutiger Zustand nicht mehr zur ursprünglichen Typgenehmigung passt.
Ein klassischer Fall: Im CoC fehlen Seiten oder Angaben zur Abgasstufe, zu Achslasten oder zu Geräuschwerten. Dazu kommen Umbauten, die später erfolgt sind, etwa ein anderes Fahrwerk, eine geänderte Abgasanlage oder neue Beleuchtung. Solche Änderungen stehen oft nicht in den Papieren. Für Zulassungsstellen in Deutschland ist das ein klares Warnsignal. Wenn der Nachweis zur Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Umweltanforderungen fehlt, wird die Registrierung abgelehnt.
Dann wird es schnell teuer und langsam. Importeure müssen häufig eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO beantragen und ein komplettes Gutachten einer anerkannten Prüforganisation vorlegen. Das bedeutet meist mehr Kosten, mehr Abstimmung und mehr Zeitverlust.
Falsche Importeurskennzeichnung, fehlende Genehmigungszeichen oder keine deutschsprachigen Unterlagen
Nach EU 2018/858 muss klar erkennbar sein, wer als Importeur auftritt. Diese Angaben müssen auf dem Fahrzeug, der Verpackung oder in den Begleitdokumenten stehen:
- Name
- eingetragener Handelsname oder Marke
- vollständige Postanschrift in der EU
Ein weiterer Punkt, der oft Ärger macht: fehlende oder falsche Typgenehmigungszeichen auf Bauteilen, zum Beispiel E-Mark oder e-Mark. Fehlt die Kennzeichnung oder stimmt sie nicht, kann die Marktüberwachungsbehörde den Verkauf stoppen oder sogar einen Rückruf anordnen.
Dazu kommt ein Punkt, den viele unterschätzen: Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise und alle sicherheitsrelevanten Angaben müssen für den deutschen Markt auf Deutsch vorliegen. Englische Originalunterlagen reichen nicht aus. Das KBA und auch Zulassungsstellen können deutschsprachige Unterlagen verlangen, bevor ein Fahrzeug zugelassen oder weiterverkauft werden darf.
Wie ernst das genommen wird, zeigen die Zahlen: Allein 2023 wurden mehr als 400.000 unzulässige Angebote von Fahrzeugteilen auf Onlineplattformen gelöscht, oft wegen fehlender Typgenehmigung oder fehlerhafter Kennzeichnung.
Kein dokumentierter Prozess für Nichtkonformität, Rücknahme oder Rückruf
Viele kleine und mittlere Importeure haben keinen schriftlich festgelegten Ablauf für den Fall, dass ein Sicherheits- oder Umweltproblem auftaucht. Stattdessen herrscht oft die Haltung: Rückrufe sind Sache des Herstellers. Oder man glaubt, lose Absprachen mit Werkstätten und Kunden würden schon reichen.
Genau da liegt das Problem. Ohne festen Prozess reagieren Importeure oft zu spät, informieren Kunden nicht vollständig und können Behörden später nicht sauber zeigen, was wann gemacht wurde. Das KBA erwartet unverzügliches Handeln, eine lückenlose Dokumentation und aktive Zusammenarbeit.
Die Zahlen machen klar, wie ernst die Lage ist:
- Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 2,84 Millionen Fahrzeuge zurückgerufen
- Das war ein Anstieg von etwa 48 % gegenüber 2023
Wer in so einer Lage keinen funktionierenden Rückrufprozess nachweisen kann, handelt sich nicht nur Bußgelder ein. Es drohen auch hohe Haftungsrisiken.
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Kernpflichten von Importeuren nach EU 2018/858
Aus diesen Fehlern – fehlende CoC, falsche Kennzeichnung, kein Rückrufprozess – ergeben sich die Kernpflichten nach EU 2018/858. Im Kern geht es um drei Dinge: prüfen, dokumentieren, handeln.
Nur konforme und typgenehmigte Fahrzeuge in Verkehr bringen
Bevor ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wird, muss eine gültige EU-Typgenehmigung vorliegen. Und sie muss genau zur importierten Variante passen, zum Beispiel bei Motorversion, Abgasklasse oder Sicherheitsausstattung.
Fehlt diese Konformität, darf der Importeur das Produkt nicht in Verkehr bringen, zulassen oder nutzen.
Das klingt erst mal nach Papierkram. In der Praxis ist es aber der Punkt, an dem sich später alles entscheidet. Denn ohne saubere Unterlagen lässt sich diese Prüfung im Nachhinein nicht belegen.
Unterlagen, Aufzeichnungen und Beschwerderegister aufbewahren
Importeure müssen Typgenehmigungsunterlagen fristgerecht archivieren. Dazu kommt ein Register über Beschwerden, Nichtkonformität, Rücknahmen und Rückrufe.
| Produktkategorie | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Fahrzeuge | 10 Jahre nach Ende der Gültigkeit der EU-Typgenehmigung |
| Systeme, Bauteile, selbstständige technische Einheiten | 5 Jahre nach Ende der Gültigkeit der EU-Typgenehmigung |
Wenn die Behörde Nachweise verlangt, müssen diese in verständlicher Form vorgelegt werden.
Mit Behörden kooperieren und unverzüglich handeln
Kommt es zu einer Nichtkonformität oder zu einem Sicherheitsrisiko, muss der Importeur sofort reagieren. Das heißt: Hersteller und Behörde informieren und das Produkt je nach Lage nachbessern, zurücknehmen oder zurückrufen.
In Deutschland ist das KBA die zuständige Stelle. Es kann alle relevanten Unterlagen und Informationen anfordern.
Wichtig ist noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Wer unter eigenem Namen verkauft oder Fahrzeuge wesentlich umbaut, übernimmt Herstellerpflichten.
So erfüllen Importeure ihre Pflichten in Deutschland
Importeurspflichten nach EU 2018/858: 5-Schritte-Reaktionsplan bei Nichtkonformität
Die Pflichten aus EU 2018/858 lassen sich in Deutschland nur mit klaren Importprozessen sauber umsetzen. Nach Prüfung, Dokumentation und dem Kontakt mit Behörden braucht der Importeur feste Abläufe für den Alltag beim Import.
Vor dem Import: Checkliste für Unterlagen, Genehmigungsstatus und Kennzeichnung
Bevor ein Fahrzeug nach Deutschland kommt, sollte der Importeur nach einem festen Prüfschema arbeiten. Dazu gehört die Kontrolle der EU-Typgenehmigung, also Genehmigungsnummer, Variante, Version und technische Daten. Dazu kommt die Frage, ob das CoC vollständig ist und ob es zur Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) passt.
Auch die Kennzeichnung am Fahrzeug muss stimmen. Genehmigungszeichen, Typenschilder und E-Kennzeichnungen müssen vorhanden, lesbar und mit den Unterlagen stimmig sein. Außerdem müssen Name und EU-Postadresse des Importeurs am Fahrzeug oder in den Begleitpapieren erkennbar sein. Anleitungen, Warnhinweise und Nutzerinformationen müssen auf Deutsch vorliegen.
Alle geprüften Unterlagen sollten digital je FIN abgelegt werden. Dazu zählen:
- Kaufbelege
- Genehmigungsunterlagen
- CoC-Scans
- Korrespondenz mit dem Hersteller
- interne Freigabeprotokolle
Für Fahrzeuge gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Ende der Typgenehmigung. Für Systeme, Bauteile und separate technische Einheiten sind es 5 Jahre.
Manchmal reicht die reine Dokumentenprüfung aber nicht aus. Gerade dann braucht es einen technischen Nachweis für den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs.
Technische Gutachten als Absicherung bei komplexen Fahrzeugen
Bei gebrauchten, beschädigten oder umgebauten Fahrzeugen liefern technische Gutachten objektive und dokumentierte Nachweise über den tatsächlichen Fahrzeugzustand. Das ist für Behörden und Versicherer belastbar.
CUBEE Sachverständigen AG dokumentiert den Fahrzeugzustand mit digitalen Kfz-Gutachten. So lassen sich Schäden, Umbauten und der Zustand zum Zeitpunkt des Imports sauber festhalten.
Und wenn trotzdem eine Nichtkonformität auftaucht, hilft kein Improvisieren. Dann zählt ein sauber dokumentierter Sofortprozess.
Dokumentierter Reaktionsplan für Nichtkonformität und Haftungsfälle
Ein schriftlich festgelegter Ablauf hilft bei KBA-Maßnahmen, Auslieferungsstopps und Haftungsstreitigkeiten. Im Kern geht es um fünf Punkte:
- Mangel erfassen und betroffene Fahrzeuge sofort sperren: Sobald ein möglicher Mangel bekannt wird, ob intern, durch Kundenbeschwerden oder durch Hinweise des Herstellers, gehört er ins Nichtkonformitätsregister. Gleichzeitig wird die Auslieferung gestoppt.
- Risiko bewerten: Es muss geklärt werden, ob nur ein Einzelfall vorliegt oder ein systematisches Problem. Ebenso, ob Sicherheit, Emissionen oder andere genehmigungsrelevante Merkmale betroffen sind.
- Hersteller einbinden: Der Hersteller oder Typgenehmigungsinhaber wird kontaktiert, damit die Nichtkonformität bestätigt und technische Maßnahmen abgestimmt werden können.
- Behörden informieren: Bei ernstem Risiko oder einer Nichtkonformität muss das KBA informiert werden, inklusive Problembeschreibung, Risikobewertung und geplanter Maßnahmen.
- Maßnahme entscheiden und dokumentieren: Es muss festgelegt werden, ob eine technische Nachbesserung möglich ist oder ob Rücknahme oder Rückruf nötig werden. Die Entscheidung und ihre Begründung werden schriftlich festgehalten.
Der Plan zeigt im Streitfall, dass schnell und nachvollziehbar gehandelt wurde. Wer Fahrzeuge unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt oder sie so verändert, dass die Konformität beeinflusst wird, muss solche Prozesse wie ein Hersteller dokumentieren. Dazu gehören technische Dokumentation, Qualitätssicherung und klare Verfahren für Korrekturmaßnahmen.
Fazit: Die wichtigsten Importeurspflichten auf einen Blick
Die Pflichten aus der EU 2018/858 lassen sich auf vier Felder runterbrechen: prüfen, dokumentieren, kennzeichnen, handeln.
Importeure dürfen nur Fahrzeuge in Verkehr bringen, wenn eine gültige EU-Typgenehmigung vorliegt und die CoC vollständig ist.
Typgenehmigungsunterlagen, CoC-Kopien und die Zuordnung zur FIN sind 10 Jahre aufzubewahren. Genauso wichtig ist eine saubere Kennzeichnung.
Importeur, vollständige EU-Anschrift und sicherheitsrelevante Hinweise müssen korrekt angegeben sein und auf Deutsch vorliegen.
Bei Nichtkonformität oder einem Sicherheitsrisiko zählt sofortiges Handeln. Wer diese Bereiche sauber organisiert, senkt das größte Compliance-Risiko beim Import. So bleiben Zulassung, Marktfreigabe und die eigene Haftungsposition besser abgesichert.
Technische Gutachten von CUBEE Sachverständigen AG halten Zustand und Ausstattung importierter Fahrzeuge belastbar fest.
FAQs
Wann gelte ich als Importeur?
Als Importeur im Sinne der Verordnung (EU) 2018/858 gelten Sie, wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land in den Europäischen Wirtschaftsraum einführen.
Das spielt vor allem bei Einzelimporten ohne bestehende EU-Typgenehmigung eine Rolle. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei Ihnen: Sie müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug die geltenden Sicherheits- und Umweltstandards einhält.
Was passiert ohne passendes CoC?
Ohne eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) wird die Zulassung in Deutschland oft mühsam. Der Grund ist simpel: Der Zulassungsstelle fehlen dann wichtige technische Daten zum Fahrzeug.
In der Praxis heißt das meist, dass ein kostenpflichtiges Vollgutachten nach § 21 StVZO durch einen akkreditierten technischen Dienst nötig wird. Das kostet mehr Geld, dauert länger und kann im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Zulassung führen, wenn die Konformität nicht nachgewiesen werden kann.
Wann muss ich das KBA informieren?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann im Rahmen der Marktüberwachung jederzeit von Ihnen als Fahrzeughalter verlangen, technische Daten, Softwarezugriffe oder technische Spezifikationen zu Ihrem Fahrzeug vorzulegen.
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das spürbare Folgen haben. Dann drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen – im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Betriebserlaubnis.
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